Steuerberater Erbschaftsteuer Trends aus Haidmühle am 22.10.2025:
Ernstliche Zweifel, ob eine Erbauseinandersetzung zu einer Änderung des Gesellschafterbestands über mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH i. S. von § 1 Abs. 2b GrEStG führt
Der 11. Senat des Finanzgericht Düsseldorf hatte über die Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH zu entscheiden.
Steuerberater US LLC Trends aus Haidmühle am 29.12.2025:
Besteuerung einer US LLC in Deutschland als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?
Die Besteuerung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) in Deutschland - entweder vergleichbar mit einer GmbH oder einer Personengesellschaft - hängt von vielen Faktoren ab. Der BFH hat kürzlich in einem Beschluss zur Besteuerung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) nochmals bestätigt, eine rechtliche und wirtschaftliche Gesamtwürdigung der maßgebenden ausländischen Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Gesellschaft sowie deren konkrete Ausformung in der Satzung dieser Gesellschaft notwendig ist, um eine Einordnung in das deutsche Steuerrechtssystem zu ermöglichen.
Internationale Trends aus Haidmühle am 12.09.2025:
Verlagerung des Verwaltungssitzes einer im EU/EWR-Ausland rechtswirksam gegründeten Stiftung in das Inland
Das Vermögen einer wirksam gegründeten, rechtlich selbstständigen und damit intransparenten Stiftung ist dem Stifter nicht mehr zuzurechnen.
Eine im EU/EWR-Ausland (hier: Fürstentum Liechtenstein) rechtswirksam gegründete Stiftung verliert ihre Rechtsfähigkeit nicht allein durch die Verlagerung des Verwaltungssitzes in das Inland.
Ist ein Erwerbszweck gegeben, da die Stiftung unter anderem eine Photovoltaikanlage im Inland betreibt, ist die Stiftung als „sonstige juristische Person” i. S. d. Art. 54 Abs. 2 AEUV anzusehen, die sich auf die Niederlassungsfreiheit berufen kann.
Steuerberater Immobilien Trends aus Haidmühle am 14.02.2026
Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht beträgt nur zwei Wochen
Für die Praxis ist wichtig, dass Steuerpflichtige ihre eigene zwei wöchige Anzeigepflicht nach § 19 GrEStG kennen und beurkundete Grundstücksverträge rechtzeitig selbst und unabhängig von der Anzeige des Notars anzeigen, was folgender Streitfall zeigt:
Eine Notarin beurkundete einen Teilerbauseinandersetzungsvertrag zwischen Geschwistern. Zum Nachlass gehörten GmbH-Beteiligungen, die über inländischen Grundbesitz verfügten. Die Notarin zeigte die Beurkundung beim FA an, jedoch nicht rechtzeitig